Tippgeber-Programm
Gute Empfehungen zahlen sich aus!
Unser Tippgeber-Programm
Sie wissen aus Ihrem Bekanntenkreis, Freundeskreis, dem beruflichen Umfeld oder einfach durch Zufall wer aktuell unrentable Lebens- und Rentenversicherungen besitzt. Geben Sie uns einen Tipp und wir honorieren Ihr Engagement mit einer attraktiven Prämie! Egal ob Lebens- und Rentenversicherung, Riester oder eine betriebliche Altersvorsorge.
Klient
Sie erfahren, dass jemand unrentable Versicherungsverträge besitzt.
Tippgeber-Formular
Sie füllen unser Formular aus und melden uns damit Ihren Tipp.
Tippbestätigung
Wir prüfen Ihren Tipp und melden uns umgehend bei Ihnen.
Erfolg
Wir erhalten einen Auftrag und helfen unseren Klienten. Sie erhalten umgehend Ihre Provision.
60€* Tippgeber-Prämie
Wir belohnen Tippgeber. Sie haben einen Verwandten, einen Bekannten oder einen Freund, dem wir bei seinen unrentablen Versicherungsverträgen helfen können. Egal ob es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, Riester oder BAV handelt, wir sind für unsere Kunden in Berlin und im Brandenburger Umland verfügbar.
*Für jeden Tipp, der zu einem erfolgreichen Abschluss führt, erhalten Sie eine Tippgeber-Provision in Höhe von 60€.
Tippgeber werden, einfach gemacht
Sie teilen uns die Informationen zu den Verträgen, Ihre Kontaktdaten sowie die des Eigentümers auf unserem Tippgeber-Formular (PDF) mit. Durch Ihre Unterschrift auf unserem Tippgeber-Formular erkennen Sie unsere Rahmenbedingungen (Tippgeber-Rahmenbedingungen) an.
Wir setzen uns mit dem Klienten in Verbindung und können uns auf Ihre Empfehlung berufen. Dadurch sind sehr gute Erfolgsaussichten gegeben, dass wir einen Auftrag erhalten werden.
Sobald wir einen Vertrag mit dem Klienten geschlossen haben erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die mit Ihnen vereinbarte Tippgeber-Prämie von uns.
Die Tippgeber-Prämie wird binnen einer Woche, nachdem wir den Vertrag erfolgreich abgeschlossen haben ausgezahlt.
Die Rahmenbedingungen
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie
Die Kanzlei Böstfleisch & Fürstenau für Wirtschaftsberatung UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, angegebene Tipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern uns mehrere Tipps zu ein und demselben Objekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Tippgeber-Vereinbarung.
Die Kanzlei Böstfleisch & Fürstenau für Wirtschaftsberatung UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie (Tippgeber-Rahmenbedingungen) anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hinweis auf Standesregeln, z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte
Das vorstehende Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten/Kunden stehen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte). Auch sind Personen ausgeschlossen denen es anderweitig standesrechtlich untersagt ist Tippgeberprämien zu berechnen. Natürlich freuen wir uns sehr über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis auch ohne eine Beteiligungsmöglichkeit an unserer Prämie zu gewähren.