Umwandlung
Riester, Renten- oder Lebensversicherungen
Millionen von Sparern winkt bei Ihren Versicherungen eine große Enttäuschung
Die Versicherungsunternehmen halten Ihre hohen Renditeprognosen nicht ein.
Bis zu 7% Verzinsung bei den Policen, das war einmal. Im Jahr 2019 liegt sie im Schnitt nur noch bei 0,9%. Die Unternehmen legen die Sparbeiträge Ihrer Kunden vor allem in Staatsanleihen an, die aber wegen der niedrigen Zinsen kaum noch etwas abwerfen. So bekommen die Versicherten am Ende der Sparphase immer weniger ausgezahlt.
Die Situation
Provisionen, Verwaltungskosten und Risikokosten mindern Ihren Sparanteil um bis zu 50%! Von 100€, die Sie als Beitrag in Ihre Lebens,- Rentenversicherung einzahlen, gehen in der Regel nur 50-70€ in den Sparanteil über.
Der BGH erlaubt Lebensversicherungen eine geringere Auszahlungen an Kunden! Die Niedrigzinsen erschweren es den Versicherern, alte Zinszusagen einzuhalten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (27.06.2018): Magere Ausschüttungen sind rechtens (Quelle: Handelsblatt). Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) erlaubt den Lebens und Rentenversicherern, Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven zu kürzen.
Das aktuelle Niedrigzinsumfeld setzt die Lebensversicherungsgesellschaften immer stärker unter Druck. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) sieht die Lage der Lebensversicherer kritisch! Selbst die BaFin warnt vor der Rückabwicklung von Lebensversicherungsgesellschaften. Der Gesetzgeber hat bereits reagiert: §314 VAG erlaubt die Kürzung und das Aussetzen von Leistungen! §16 VVG beendet das Versicherungsverhältnis mit Ablauf eines Monats bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherers.
Die Folgen sind sinkende Auszahlungssummen und Renditen! Ihre Garantien sind in Gefahr!
— Trennen Sie sich von unrentablen Verträgen!
Unser Service für Sie
Schneller Ankauf - Auszahlung spätestens am 18.Tag! Ihre Zahlungsansprüche werden vorfinanziert. Die Auszahlung erfolgt spätestens am 18. Tag, in Ihr Physisches Edelmetall Depot zur Internationalen Lagerung oder zur Auslieferung zu Ihnen. Schnelle Auslieferung - unkomplizierte Abwicklung.
Sie nutzen uns und unsere Klienten als Kundenpool, wodurch Sie die einmalige Chance erhalten, direkt aus der Produktion auf Ihren Namen und Ihre Rechnung Ihre gewünschten Edelmetalle zu erwerben (durch größere Mengenabnahme). Ihre Vorfinanzierten Zahlungsansprüche erhalten Sie schnell und einfach in Ihren Gewünschten Edelmetallen, welche mit einem versichertem Transport zu Ihnen nach Hause geliefert werden, auf Wunsch ist auch eine Lagerung in Liechtenstein oder der Schweiz möglich.
Ankaufgarantie und Auslieferungsgarantie
Unsere Ankaufgarantie gilt für deutsche und österreichische Gesellschaften sowie Policen ausländischer Gesellschaften, die nach deutschem oder österreichischem Recht abgeschlossen wurden. Unsere Auslieferungsgarantie für die Physischen Edelmetalle gilt für Deutschland und Österreich.
Unsere Erfahrung - Ihre Sicherheit
Sie setzen bei der Zusammenarbeit mit der Kanzlei B&F für Wirtschaftsberatung, auf ein nationales sowie Internationales Netzwerk. Als führender Servicedienstleister, übernehmen wir mit unseren Partnern, für Sie die komplette Abwicklung der Verträge sowie die Auslieferung oder Lagerung Ihrer Edelmetalle und achten in Zusammenarbeit mit sehr renommierten Verbraucherschutzanwälten, auf die strikte Einhaltung des aktuellen Rechts, auf Wunsch in Hochsicherheitslagern (z.B. Zollfreilager). Ihre Edelmetalle beziehen wir aus einer der größten Scheideanstalten (seit 1961) der Welt und dies direkt aus der Schweiz.
Rechtliche Nachbearbeitung
Ein Team von Fachanwälten und Versicherungsmathematikern überprüft Ihre Policen auf Nachzahlungsansprüche oder lohnenswerte Rückabwicklung aufgrund rechtlicher Formfehler (beispielsweise einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung), um für Sie das Optimum heraus zuholen. Durch unser permanentes Monitoring kann es sogar nach mehreren Jahren noch zu Nachzahlungen kommen, da immer auf der aktuellsten möglichen Rechtslage geprüft sowie gehandelt wird. Sie benötigen dazu keine Rechtsschutzversicherung!
Gegenrechnung von Verkaufsverlusten
Falls die Summe der in Ihre Police eingezahlten Beiträge den Kaufpreis übersteigt, können Sie diese Differenz als Verlust geltend machen. Dieser Verlust, welcher z.b. durch Vertriebs-, Verwaltungs-, oder Risikokosten während der Laufzeit Ihrer Police entstanden ist, kann dann Gewinnen aus Kapitalvermögen gegengerechnet werden. Er kann solange vorgetragen werden, bis er vollständig aufgebraucht ist.
Beispiele für unsere Erfolge
Nachzahlungen durch Rechtliche Nachbearbeitung
"Das Geld des letzten Ankaufs, ist heute in Form von Edelmetallen bei uns eingegangen. Ich möchte mich daher noch einmal für die schnelle und professionelle Unterstützung bedanken. Ihr Produkt hat mich nachhaltig überzeugt. Einige Wettbewerber haben jetzt erst geantwortet, nachdem die Kanzlei B&F für uns 2 Ankäufe vollzogen hat!" — Arnold Mergell
"Ich war mit der Abwicklung sehr zufrieden. Es wurde alles so wie es besprochen war eingehalten, schnell und gut. Vielen Dank für den reibungslosen Ablauf." — Markus Bolz
Ein konkretes Beispiel
Lassen Sie unverbindlich prüfen, welche Urteile und Gesetze Ihnen helfen, um weiteren Schaden zu vermeiden!
Wir suchen die Lösung für Ihre vertraglichen Probleme, niemand außer Sie sollte über Ihre Rente entscheiden!
Ihr Geld, Ihr Eigentum.