Für Arbeitnehmer
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Dies ist unser Leitfaden für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber finden Sie alle Informationen hier.
Zitat von Wikipedia:
“Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.
Im Rahmen des sogenannten Drei-Säulen-Modells steht die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben den gesetzlichen Versorgungssystemen (wie beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung oder die berufsständische Versorgung) und den privaten Versorgungen (etwa Riester- und Rürup-Renten oder Lebensversicherungen).”
Durchführungswege der bAV:
In der bAV stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:
- Direktzusage / Rückdeckungsversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Direktversicherung / Entgeltumwandlung
- Pensionsfond
Gesetze und Haftungen der BAV + Abgaben
Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Altersversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt, steht der Arbeitgeber für die Erfüllung der von Ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (Versicherung / Versorgungsträger). Zusätzlich regelt der §314 des VAG bei nicht ausreichender Kapitaldeckung das sämtliche Arten von Zahlungen (Versicherungsleistungen) im Auszahlunsgverkehr gestoppt werden können. Dies bedeutet für Sie, wenn die Versicherung Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, muss dies durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Sprich die Kapitalisierung Ihres Arbeitgebers ist entscheidend für Ihre Rente. Arbeitnehmer müssen von bis zu 19% an Sozialabgaben rechnen.
Was passiert bei Beitragsfreistellung / Stilllegung
Was passiert wenn SIe als Arbeitnehmer eine Beitragsfreistellung oder Stilllegung verlangen? Arbeitnehmer müssen von bis zu 19% an Sozialabgaben rechnen. Durch die Verwaltungsgebühren (von bis zu 10% jährlich) verringert sich Ihre Betriebsrente bis zum Auszahlungsbetrag. Des Weiteren schrumpft durch die jährliche Inflation (Kaufkraftverlust) Ihre Real-Rente im Jahr X.
Warum besteht ein Insolvenzrisiko der Versicherungsbranche?
Durch hohe Abschluss und Verwaltungskosten, der Nullzins-Politik, sowie schwindender Anlagemöglichkeiten für Versicherungen, schaffen es bis zu 90% der Versicherer Ihre Versprechen nicht einzuhalten. Hinzu kommen seit 2019 die geburtenstarken Jahrgänge, welche die Versicherungsbranche mit Milliarden Auszahlungen und Verpflichtungen zusätzlich belasten und somit Investitionsvermögen der Versicherungsgesellschaften schrumpft (geringeres Investitionsvermögen = geringere Kapitalerträge für Versicherte)
Durch das Allgemeinwohl, welches in Deutschland gilt hat die BARFIN (Bundesaufsicht für Finanzen) bereits mitgeteilt, dass es keine herabsetzungsgrenzen gibt und somit die Rentenzahlungen massiv gekürzt werden könne. Dies bedeutet weniger Geld für jeden trotz hoher Einzahlungen.
Rechenbeispiel (Vorher)
Annahmen
→ Steuerklasse I oder IV
→ 15% Arbeitgeberzuschuss
→ Umwandlung aus dem Bruttolohn — 100,– €
Ermittlung der Förderung
53,– € Nettolohn
+ 47,– € Lohnsteuer + Sozialabgaben
+ 15,– € AG-Zuschuss
115,– € Einzahlungsbetrag in eine Direktversicherung
Annahmen
→ Anlagezeitraum 25 Jahre, Zinsertrag / Nettozins 2%
Ermittlung der Leistungen
115€ × 12 Monate × 25 Jahre = 34.500€
Zins = 10.179€
Gesamt = 44.679€
Ermittlung der Nettoauszahlung
Kapitalabfindung: 44.679,– €
abzgl. Krankenversicherung d. Rentner (14,6%) – 6.523,– €
abzgl. Steuerhöhe (Splitting) – 10.500,– €
Nettokapital ca. 27.656,– €
Nachteile:
100% Steuerpflicht
Krankenversicherung der Rentner = AG + AN Anteil
erst ab dem 62. Lebensjahr verfügbar
nicht frei vererbbar
Neue Strategie
- Der Berater präsentiert die aktuellen Urteile und Gesetze, sowie die für Sie daraus resultierenden Konsequenzen und präsentiert Ihnen die erlösende neue Strategie.
- Sie verlangen die Änderung Ihrer Betriebsrenten auf Ihre neue Strategie und verhindern so, Sozialabgaben in Höhe von bis zu 19%, sowie einkommensteuerliche, und Abgeltungssteuerliche Abgaben an das Finanzamt und erhalten Ihre Rente kaufkraft geschützt und Inflationsgeschützt. Sie besitzen zu 100% Eigentum, haben Ihre Werte jederzeit frei verfügbar und frei vererbbar, ohne ggf. gegenrechnung an Ihre Rente leisten zu müssen.
Unsere Erstberatung für Arbeitgeber umfasst ein Honorar von 150€ zzgl. MwSt, Für Arbeitnehmer beträgt das Honorar 50€ zzgl. MwSt.Über unser Formular können SIe jetzt einen Gutscheincode für eine kostenfreie Erstberatung geltend machen. Lassen Sie sich durch unsere Expertise beraten und nutzen Sie unser europaweites Netzwerk aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten für Ihre optimale Aufstellung Ihrer Rente!